Aktuelles
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Wenn Sie eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 wünschen, bitten wir Sie, sich vorab möglichst per Mail anzumelden und eine kurzfristige Terminvergabe abzuwarten. Für jede andere, also auch die Grippeschutzimpfung, können Sie ohne Termin vorbeikommen; zu Ihrem Schutz und um Wartezeiten zu vermeiden, wäre das immer nach der jeweiligen Akutsprechstunde schön.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen wir Kassenrezepte nur als e-Rezepte ausgeben. Um diese auszustellen, ist es unabdingbar, dass Ihre Versichertenkarte am Anfang jedes Quartals bei uns eingelesen wurde. Wir können auch Folgerezepte nur noch vorbereiten, wenn die Karte bereits eingelesen worden ist.